Platzordnung

 


Ein Hauptziel der Ausbildung unserer Hunde ist das Lernen eines gelassenen und friedlichen Verhaltens auch unter Gruppen von anderen Hunden und Menschen.

Deshalb wird kein genereller Leinenzwang auf dem Platzgelände ausgesprochen. Jeder Hundeführer ist aber verpflichtet, seinen Hund so unter Kontrolle zu haben, dass eine Gefährdung anderer Hunde und Besucher ausgeschlossen ist.

Die Hunde dürfen sich auf dem Vorplatz auch unangeleint aufhalten, allerdings sollen keine wilden Tobereien dort stattfinden und es ist darauf zu achten, dass die Hunde keine Passanten anbellen, die den Weg am Platz entlang benutzen.

Das Ableinen geschieht auf eigenes Risiko des jeweiligen Hundeführers, bei Freilauf auf dem Platz ist der Hund im Auge zu behalten. Falls es nötig ist, seinen Hund unbeaufsichtigt anzubinden oder in eine Box zu bringen, gibt es dafür eine sogenannte Ruhezone, den eingegrenzten Bereich bei den Boxen.

Jeder Hund darf die Platzanlage nur mit gültigem Tollwutimpfnachweis und bestehender Haftpflichtversicherung betreten.
Vor Betreten der Platzanlage und in den Trainingspausen sollen die Hunde ausreichende Gelegenheit gehabt haben, sich zu lösen. Falls sich ein Hund doch einmal auf dem Übungsplatz lösen musste, ist der Haufen unverzüglich wegzuräumen.

Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten.

Im Boxenbereich sind die Hunde nur angeleint abzulegen oder in eine Box zu verbringen.
Dieser Bereich und die Boxen dienen ausschließlich dazu, den Hunden, falls nötig, Ruhepausen zu verschaffen und sie vor der Witterung zu schützen.
Keinesfalls dienen die Boxen und die Anbindezone dazu, den Hund zur eigenen Bequemlichkeit länger dort „abzustellen“.
Hundeführer/innen, die eine Box nutzen, sind verpflichtet, darauf zu achten, dass die Box sauber bleibt und keine Decken oder Futterreste in der Box verbleiben.